WASIs.at

AGB

1. April 2024 - AGB - B2B und B2C

Für Unternehmen

Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
sämtliche Geschäftsbeziehungen mit 42 Organisationsberatung/Unternehmensberater
Andreas Eitelbös, MA und allen damit verbundenen Marken und Produkte (im
Folgenden „42“ oder „WASIs“). Zur Geltung kommt die zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung jeweils gültige Fassung der AGB.

 

Auftrag

Dem Kunden wird noch vor Beginn der konkreten Leistungen
(Vorerhebung, Interviews, Seminare, Workshops, …) von 42 der genaue Aufwand in
schriftlicher Form mitgeteilt.

 

Geheimhaltung

Für alle Informationen, die vor und im Laufe eines Projektes an 42
und/oder an im Namen von 42 handelnde Personen weitergegeben werden, sichern
wir dem Kunden vollste Diskretion zu.

Alle handelnden Personen von 42 unterwerfen sich der
Verschwiegenheit wie im Ethik- und Verhaltenskodex der WKO – UBIT ausgeführt.

Bei Mediationen gilt zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit der
§ 18 ZivMediatG. Des Weiteren gesteht der Gesetzgeber eingetragenen Mediatoren
betreffend die Inhalte einer Mediation ein Aussageverweigerungsrecht vor
Gericht zu.

Referenzen

Der Kunde stimmt der zeitlich unbegrenzten Verwendung seines
Firmennamens und -logos zum ausschließlichen Zwecke der Nennung als
Referenzkunde zu. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen
werden. Sollte eine Rückgängigmachung von bereits veröffentlichten Logos aus
technischen und/oder praktischen Gründen nicht möglich sein (z.B. bereits
erfolgte Veröffentlichung in Printmedien, bereits erteilte Druckaufträge, …) so
können daraus keine Ansprüche abgeleitet werden.

Tritt 42 als Subunternehmer (z.B. im Rahmen eines
Beraterverbundes) auf, erweitert sich das Recht zur Nutzung des Firmennamens
und -logos auf den Kunden, für den die Leistung vom Hauptauftragnehmer erbracht
wurde. Die anwendbaren AGB von 42 werden dem eigentlichen Kunden vom
Hauptauftragnehmer zur Kenntnis gebracht. Der Hauptauftragnehmer hält 42
schadlos, falls er es verabsäumt den eigentlichen Kunden von den anwendbaren
AGB von 42 in Kenntnis zu setzen.

Privat-/Endkunden (wenn Coachees und Medianten) sind von der oben
genannten Regelung „Referenzen“ nicht umfasst. Die Nennung als Referenz erfolgt
nur nach ausdrücklicher Zustimmung (schriftlich oder mündlich) durch den
Privat-/Endkunden.

Termine

42 gibt dem Kunden den genauen Termin der Leistungserbringung und
deren Inhalt bekannt. Danach sind diese für alle Beteiligten verbindlich. Bei
Ausfall des Referenten/Beraters durch Unfall, Krankheit, höhere Gewalt etc.
stellt 42 einen Ersatzberater zur Verfügung oder trifft mit dem Kunden nach
Absprache eine neuerliche Terminvereinbarung, unter Ausschluss jeglicher
Schadensersatzansprüche.

Verrechnung

Verrechnet werden:

Honorare (Tagsätze und Stundensätze nach Aufwand und
Beratereinsatz)

Reisespesen (Kfz: amtliches Kilometergeld in der Höhe von €
0,42/km/Kfz, Mitfahrer: € 0,05/km; Flugtickets, Bahnkarten etc. nach Aufwand)

Aufenthaltskosten des/r Berater(s)

Extraleistungen (Anpassungen an die Zielgruppe, Voranalysen,
Fotoprotokolle, Zusammenfassungen, Dokumentationen, Besorgungen für
Hauptauftragnehmer im Rahmen eines Beraterverbundes, etc.)

Fremdkosten im Auftrag des Kunden (Fremdhonorare für zugekaufte
Leistungen, Telefonkosten, Kosten für nicht standardisierte Outdoor-Einheiten,
…)

Spesen des Geldverkehrs (z.B. bei Überweisungen aus dem Ausland,
…)

Wenn nicht gesondert angegeben beinhaltet das Honorar die Kosten
für Seminarskripten und Vorbereitung der Berater. Die Abrechnung erfolgt
jeweils nach erbrachter Gesamtleistung oder, bei Projekten, die aus mehreren
Teilen bestehen, nach erbrachter Teilleistung (Analyse, Konzept, Seminar,
Workshop, usw.). Gesonderte Vereinbarungen werden schriftlich im Angebot
festgehalten.

Wenn durch Probleme des Auftraggebers (Terminkollisionen,
Kündigungen, Entlassungen, Fusionen, Kooperationen, uä.) die Leistungen nicht
(wie vereinbart) erbracht werden können, verrechnen wir Gebühren nach den
vereinbarten Stornobedingungen.

Spesen, im Besonderen Reise- und Aufenthaltskosten der Trainer,
werden im Angebot nicht gesondert angeführt.

Zahlung

Rechnungen sind nach Erhalt sofort netto Kassa zu bezahlen. Sollte
10 Tage nach Rechnungslegung die Zahlung nicht auf dem Konto von 42 eingegangen
sein, werden – neben den Bearbeitungsgebühren pro Mahnschreiben – Verzugszinsen
in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz verrechnet.

Rücktritt & Stornobedingungen

30 bis 14 Tage vor Beginn der Leistungserbringung – 50 % des
Honorars

ab 14 Tage vorher – 80 % des Honorars

ab 7 Tage vorher – 100 % des Honorars

Coaching-Einheiten und Mediationssitzungen können bis 48 Stunden
vor der Leistungserbringung kostenlos storniert werden. Bei späterer
Stornierung oder Nichterscheinen durch den Kunden werden 100% des Honorars
fällig.

Änderungen der Geschäftsbedingungen

Änderungen und Ergänzungen zu den bestehenden Geschäftsbedingungen
gelten nur dann, wenn 42 sich schriftlich damit einverstanden erklärt.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten ebenfalls nur
nach schriftlicher Bestätigung durch 42.

Urheberrechtsschutz

Unterlagen und Konzepte sind das Eigentum von 42. Die Weitergabe,
Vervielfältigung, Verwendung dieser oder Teile dieser, bedarf der schriftlichen
Zustimmung.

 

E-Commerce und Bestellungen über die Homepage wasis.at

Die Homepage wasis.at wendet sich an vorsteuerabzugsberechtigte Firmenkunden,
Organisationen und Unternehmen (B2B). Eine gesonderte Ausweisung der USt und
eine Nennung der Endsumme inklusive USt bei der Bestellung ist nicht zwingend vorgesehen.

Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Personen und Organisationen,
Organisationen welche echt oder unecht umsatzsteuerbefreit sind sowie Privatpersonen
wenden sich während des Bestellprozesses an frage@42.co.at
– gesetzlichen Anforderungen und Schutzbestimmungen werden auf diesem Wege Rechnung
getragen.

Konsumenten: Frühzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Bei Konsumenten, welche ihre ausdrückliche Zustimmung zum frühzeitigen
Erlöschen nicht erteilt haben, erfolgt der Versand des digitalen Produktes nach
Ablauf der gesetzlich vorgesehenen 14-tägigen Wartefrist.

 

Vorgehensweise bei strittigen Fällen

In fachlichen Streitfällen vereinbaren die Vertragsparteien zuerst
eine Stellungnahme des Fachverband UBIT der WKO einzuholen. Wenden Sie sich
dazu an die WKO – Fachgruppe UBIT. Die Berufsgrundsätze und Standesregeln
finden Sie
unter https://www.wko.at/branchen/information-consulting/unternehmensberatung-buchhaltung-informationstechnologie/unternehmensberatung/berufsgrundsaetze-und-standesregeln.html.
Kontaktaufnahme unter
ubit@wko.at

Bei rechtlichen Streitfällen vereinbaren die Vertragsparteien –
vor einer allfälligen Anrufung eines Gerichts – einen (von den Vertragsparteien
unabhängigen) Mediator aus der Liste der eingetragenen Mediatoren des
Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz zu
wählen, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Die Kosten für die
Mediation gehen zu geteilten Handen.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Wien.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages den Vorschriften des
Rechts nicht oder nicht mehr entsprechen, unwirksam oder nichtig sein oder
werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht
berührt, wobei diese Rechtsfolge von den Vertragsparteien beiderseits
ausdrücklich gewünscht wird. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die
unwirksamen oder nichtigen Vertragsbestimmungen unter Berücksichtigung des hier
beabsichtigten wirtschaftlichen Zwecks durch gültige Vertragsabreden zu ersetzen.
Entsprechendes soll gelten, wenn bei Durchführung des Vertrages eine
ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.